Allgemeine Geschäftsbedingungen

SW SERIES 2026 von SilentWorker
Aktualisiert am: 16.03.2026
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln den Verkauf von Eintrittskarten, die Anmeldung von Athleten, Optionen, Zusatzleistungen und ganz allgemein alle Bestellungen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der SW SERIES 2026, die von SilentWorker organisiert oder mitorganisiert werden.

Die SW SERIES 2026 ist eine Reihe von Sportveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung, die in verschiedenen europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich, Irland, der Schweiz und Spanien, sowie möglicherweise in anderen Ländern weltweit organisiert werden, gegebenenfalls mit Unterstützung von Partnern, Vereinen, Verbänden, Veranstaltungsorten, lokalen Veranstaltern oder technischen Dienstleistern, je nach Etappe. Das Konzept der Rennserie und ihre internationale Ausrichtung werden in der für das Projekt bereitgestellten Markenpräsentation beschrieben.

Der Hauptveranstalter der Rennserie ist:

SilentWorker
SAS mit einem Stammkapital von 3.000 €
Firmensitz: GEBÄUDE NR. 07 BIS UND 08 – 200 CHEMIN DU RIEUCOULON, 34430 SAINT-JEAN-DE-VEDAS
Handelsregister Montpellier: 918 566 498
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR25918566498
E-Mail: [email protected]

Im Rahmen bestimmter Etappen kann SilentWorker den lokalen Ablauf der Veranstaltung ganz oder teilweise einem lokalen Partner übertragen, der auf der Veranstaltungsseite, dem Ticket, der Verkaufsplattform oder den für die betreffende Etappe geltenden sportlichen Bestimmungen genannt wird. In diesem Fall werden die Angaben zu diesem lokalen Partner auf der Seite der betreffenden Veranstaltung aufgeführt.

Die vorliegenden AGB gelten für alle Personen, die eine Eintrittskarte erwerben, sich für einen Wettbewerb anmelden, eine Option oder eine Zusatzleistung kaufen oder eine Bestellung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Rennserie aufgeben, unabhängig vom genutzten Vertriebskanal.

1. Annahme der AGB



Jede Bestellung setzt die vollständige, uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB voraus sowie gegebenenfalls:

des sportlichen Reglements der betreffenden Etappe;
der Hausordnung des Veranstaltungsortes;
die geltenden Sicherheitsvorschriften;
der Datenschutzerklärung von SilentWorker;
sowie, sofern vorhanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticket- oder Zahlungsanbieters.

Der Käufer bestätigt, dass er vor der Bestätigung seiner Bestellung diese AGB zur Kenntnis genommen hat und geschäftsfähig ist. Ist der Käufer minderjährig, muss die Bestellung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen ausdrücklicher Zustimmung aufgegeben werden, vorbehaltlich der für Minderjährige geltenden besonderen Vorschriften.

SilentWorker behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

2. Geltungsbereich



Diese AGB gelten insbesondere für:

für den Verkauf von Eintrittskarten;
für die Anmeldung von Sportlern;
VIP-Pässe, Premium-Erlebnisse, Partner- oder Medienzugänge, sofern diese öffentlich verkauft werden;
zu eventuellen Zusatzoptionen: Reiserücktrittsversicherung, Sitzplatzreservierung, bevorzugter Einlass, Merchandising-Paket, Verpflegung, Unterkunft, Shuttlebusse, digitale Inhalte oder jede andere auf der Verkaufsseite angegebene Option;

auf Verkäufe im Rahmen von Veranstaltungen, die von SilentWorker oder gemeinsam mit einem lokalen Partner in Frankreich oder einem anderen europäischen Land organisiert werden.

Für bestimmte Etappen der Tour können spezifische lokale Anforderungen gelten, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Zugang zum Veranstaltungsort, Mindestalter, Sportgenehmigungen, Lizenzen, ärztliche Atteste, Versicherungen, Anti-Doping-Vorschriften oder lokale behördliche Vorschriften. Diese Anforderungen ergänzen, sofern vorhanden, die vorliegenden AGB.

3. Beschreibung des Vorfalls



Zu jeder Veranstaltung gibt es eine Beschreibung, die auf der offiziellen Website von SilentWorker, auf der Ticketplattform oder auf der entsprechenden Seite abgerufen werden kann und insbesondere folgende Angaben enthält:

die Bezeichnung der Etappe;
das Land, die Stadt und den Ort;
das Datum bzw. die Daten;
die Zeiten dienen nur als Anhaltspunkt;
die Art des verkauften Zugangs;
der geltende Tarif;
etwaige Sonderbedingungen.

Die angegebenen Zeiten, Programme, Kategorien, Formate, Gäste, Veranstaltungen, Partner und Inhalte dienen lediglich als Anhaltspunkt und können sich aus organisatorischen, sicherheitstechnischen, sportlichen, medizinischen, logistischen oder administrativen Gründen sowie aufgrund höherer Gewalt ändern.

4. Angebotene Produkte und Dienstleistungen



Je nach Veranstaltung können folgende Artikel zum Verkauf angeboten werden:

Tageskarten oder Mehrtageskarten für Zuschauer;
Anmeldungen von Sportlern;
Premium-, VIP- oder Partner-Pässe;
zusätzliche Optionen oder Dienstleistungen;
Merchandising-Artikel im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Jedes Ticket bzw. jede Anmeldung gilt ausschließlich für die Veranstaltung, das Datum, die Kategorie und die Bedingungen, die beim Kauf angegeben wurden.

5. Preis



Die Preise sind auf der Verkaufsseite in der für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Währung aufgeführt.

Sofern nicht anders angegeben:

Die Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
Service-, Verwaltungs-, Transaktions-, Versand- oder Plattformgebühren können zum angezeigten Preis hinzukommen und werden vor der Bestätigung angegeben;
Etwaige Bankgebühren, Währungsumrechnungsgebühren, Zollgebühren, lokale Steuern, Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs-, Versicherungs- und Visumkosten sowie sonstige persönliche Ausgaben gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.

Bei Veranstaltungen außerhalb Frankreichs können die steuerlichen Bestimmungen oder bestimmte lokale Abgaben je nach Gastland oder lokalem Partner variieren.

SilentWorker behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der endgültigen Bestätigung der Bestellung angezeigt wird.

6. Bestellung



Die Bestellung erfolgt online über die Website von SilentWorker, eine Partnerplattform oder einen anderen offiziellen, autorisierten Kanal.

Der Käufer ist verpflichtet, vor der Zahlung Folgendes zu überprüfen:

die genaue Art des bestellten Produkts;
Datum und Ort der Veranstaltung;
die Art des Tickets oder der Anmeldung;
die Anzahl der ausgewählten Titel;
die angegebenen Identitätsdaten und Kontaktdaten;
etwaige besondere Bedingungen, die gelten.

Jede bestätigte Bestellung mit Zahlungsverpflichtung ist verbindlich und endgültig, vorbehaltlich der in diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fälle.

SilentWorker behält sich das Recht vor, Bestellungen in folgenden Fällen abzulehnen, auszusetzen oder zu stornieren:

Verdacht auf Betrug;
Nichteinhaltung dieser AGB;
ein früherer, noch nicht beigelegter Rechtsstreit;
Einsatz von Robotern, Skripten oder automatisierten Verfahren;
Kauf in ungewöhnlich großen Mengen oder unter Missachtung der geltenden Beschränkungen;
Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen für eine Athletenanmeldung.

7. Begrenzung der Anzahl der Tickets oder Anmeldungen



Bei bestimmten Veranstaltungen kann SilentWorker die maximale Anzahl an Tickets, Anmeldungen oder Pässen begrenzen, die von einer einzelnen Person, einem Haushalt, einer Kreditkarte, einer IP-Adresse, einer E-Mail-Adresse oder einem Auftraggeber erworben werden können.

Jeder Versuch, diese Beschränkung zu umgehen, kann zur vollständigen oder teilweisen Stornierung der Bestellung ohne Entschädigung führen.

8. Bezahlung



Die Bestellungen sind sofort zu bezahlen, wobei die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmethoden zur Auswahl stehen.

Die Abbuchung erfolgt gemäß den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Die Bestellung gilt erst nach Bestätigung der Zahlung als angenommen.

Online-Zahlungen werden über eine sichere Umgebung durch den oder die autorisierten technischen Dienstleister abgewickelt. SilentWorker hat keinen Zugriff auf die vollständigen Bankdaten.

Im Falle einer fehlgeschlagenen Zahlung, einer abgelehnten Autorisierung, einer Sperrung durch die Bank oder eines vermuteten Betrugs kann SilentWorker die Bestellung aussetzen oder stornieren.

9. Auftragsbestätigung und Auslieferung der Wertpapiere



Nach Bestätigung der Zahlung erhält der Käufer eine Bestätigungs-E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.

Zugangsberechtigungen können in folgender Form ausgestellt werden:

ein auf den Namen lautendes oder nicht auf den Namen lautendes E-Ticket;
QR-Code;
für mobile Fahrkarten;
Armband;
oder jedes andere für die Veranstaltung vorgesehene Identifikationsmittel.

SilentWorker behält sich das Recht vor, den Versand der Tickets oder QR-Codes bis kurz vor der Veranstaltung aufzuschieben, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, der Betrugsbekämpfung, der Organisation oder der individuellen Anpassung.

Der Käufer sollte überprüfen, ob er die Bestätigungs-E-Mail erhalten hat, auch im Spam-Ordner.

10. Persönlicher Charakter der Fahrkarte oder der Eintragung



Je nach Veranstaltung kann das Ticket oder die Anmeldung wie folgt aussehen:

auf den Namen lautend;
teilweise namentlich;
oder nicht namentlich.

Ist die Anmeldung als Athlet oder die Eintrittskarte auf einen bestimmten Namen ausgestellt, ist der Zutritt nur der genannten Person gestattet, vorbehaltlich etwaiger offizieller Verfahren zur Namensänderung oder eines von SilentWorker genehmigten Weiterverkaufs.

Bei der Anmeldung von Athleten ist der Käufer für die Richtigkeit der übermittelten Angaben verantwortlich: Personalien, Kategorie, Gewicht, Lizenz, Verband, ärztliches Attest, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Nachweise.

11. Besondere Bedingungen für die Anmeldung von Athleten



Die Anmeldung eines Athleten kann je nach Phase wie folgt erfolgen:

nach sportlichen Auswahlkriterien;
an Mindestleistungsanforderungen;
eine Bundeslizenz;
ein ärztliches Attest;
bei einer Versicherung;
den Anti-Doping-Regeln;
nach Gewichtsklassen oder Altersklassen;
auf zwingende behördliche Fristen.

Die Anmeldung ist erst nach vollständiger Prüfung der Unterlagen durch den Veranstalter und vollständiger Bezahlung endgültig.

SilentWorker oder sein lokaler Partner kann eine Anmeldung ablehnen, wenn diese unvollständig oder fehlerhaft ist, nicht den sportlichen Bestimmungen entspricht oder mit den für die betreffende Etappe geltenden Sicherheits-, Verbands- oder Versicherungsvorschriften unvereinbar ist.

Der Athlet nimmt zur Kenntnis, dass seine Teilnahme gesonderten sportlichen Bestimmungen unterliegen kann, die für jede Veranstaltung veröffentlicht werden.

12. Kein Widerrufsrecht



Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in bestimmten Abständen erbracht werden, unterliegen Eintrittskarten, Zugangsberechtigungen und Anmeldungen für die Veranstaltung nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht, sofern das anwendbare lokale Recht nichts anderes vorschreibt.

Dementsprechend ist jede Bestellung verbindlich und nicht erstattungsfähig, sofern in diesen AGB oder in einem zum Zeitpunkt des Kaufs genannten Sonderangebot nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.

13. Absage, Verschiebung, Änderung


13.1 Absage oder Verschiebung der Veranstaltung



Die Veranstaltung kann ganz oder teilweise abgesagt, unterbrochen, verschoben oder an einen anderen Ort verlegt werden, insbesondere in folgenden Fällen:

höhere Gewalt;
Verwaltungsentscheidung;
Sicherheitsproblem;
Nichtverfügbarkeit der Website;
gesundheitliche Auflagen;
Streik;
schwerwiegender technischer Zwischenfall;
Ausfall eines wichtigen Partners;
keine Möglichkeit, Besucher zu empfangen;
oder aufgrund anderer Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SilentWorker liegen.

Im Falle einer Verschiebung bleibt die Eintrittskarte gemäß den vom Veranstalter mitgeteilten Bedingungen für den neuen Termin gültig.

Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung erstreckt sich eine etwaige Rückerstattung, sofern nicht anders angegeben, auf den an SilentWorker gezahlten Nennwert des Tickets oder der Anmeldegebühr, unter Ausschluss nicht erstattungsfähiger Nebenkosten, im Rahmen der durch das geltende Recht zugelassenen Grenzen.

13.2 Programmänderung



Das Sport-, Kunst- oder Bühnenprogramm, die Gäste, die Athleten, die Zeitpläne, die Tabellen, die Kategorien, die Unterhaltungsangebote, die Bühnenbildgestaltung, die Räumlichkeiten und die Nebenleistungen können geändert werden, ohne dass dies automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung begründet, sofern die Hauptveranstaltung stattfindet.

Der Kauf einer Eintrittskarte oder einer Anmeldung bezieht sich auf die Veranstaltung als Ganzes und nicht auf die Anwesenheit eines bestimmten Sportlers, Referenten, Sponsors, Künstlers, Streamers, Moderators oder auf bestimmte Inhalte.

13.3 Unterbrechung während einer Veranstaltung



Wird die Veranstaltung nach ihrem Beginn unterbrochen, besteht kein Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung, sofern SilentWorker nichts anderes beschließt oder eine besondere gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine teilweise Rückerstattung kann je nach Art der Unterbrechung und den geltenden örtlichen Vorschriften von Fall zu Fall in Betracht gezogen werden.

14. Rücktritt des Teilnehmers / Verhinderung der Teilnahme an der Veranstaltung



Sofern auf der Verkaufsseite nicht ausdrücklich anders angegeben:

Bei persönlicher Verhinderung erfolgt keine Rückerstattung;

Bei Verspätung, Nichterscheinen, Verweigerung des Visums, Transportproblemen, Streiks im Transportwesen, Flugausfällen, Krankheit, Verletzung, Buchungsfehlern, Fehlern bezüglich Datum oder Ort oder sonstigen persönlichen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Organisation liegen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Für die Anmeldung von Athleten kann SilentWorker eine Stornierungsfrist mit oder ohne Teilrückerstattung festlegen. Diese Frist wird, sofern vorhanden, auf der Veranstaltungsseite oder in den geltenden sportlichen Bestimmungen angegeben.

15. Weiterverkauf und Übertragung



Jeder Weiterverkauf, jede Abtretung, jeder Tausch oder jede Übertragung eines Tickets oder einer Anmeldung außerhalb der von SilentWorker ausdrücklich genehmigten Kanäle ist untersagt.

Sollte eine offizielle Plattform für den Weiterverkauf oder ein offizielles Verfahren zur Namensänderung eingerichtet werden, ist ausschließlich dieser Kanal maßgeblich.

Jedes Ticket, das auf unrechtmäßige oder betrügerische Weise, über eine nicht autorisierte Website, einen gefälschten Link, durch Identitätsdiebstahl oder zu Spekulationszwecken erworben wurde, kann ohne Rückerstattung für ungültig erklärt werden.

SilentWorker weist darauf hin, dass der übliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Genehmigung des Veranstalters nach französischem Recht strafrechtlich geahndet werden kann.

16. Zugang zur Veranstaltung



Der Zutritt zur Veranstaltung ist an die Vorlage eines gültigen Ausweises im vorgeschriebenen Format gebunden sowie gegebenenfalls an:

einen gültigen amtlichen Ausweis;
einen Altersnachweis;
einen Nachweis der Immatrikulation;
einer Sportlizenz;
eines ärztlichen Attests;
einen Versicherungsnachweis;
aller Unterlagen, die gemäß den Bestimmungen der Etappe oder den örtlichen Vorschriften erforderlich sind.

Der Zutritt kann verweigert werden, wenn:

ungültiges, unleserliches, bereits verwendetes oder gefälschtes Ticket;
Nichtübereinstimmung der Identität bei auf den Namen lautenden Fahrkarten oder Einträgen;
Verstoß gegen die Geschäftsordnung;
Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften;
aggressives, gefährliches, respektloses, diskriminierendes oder offensichtlich mit dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung unvereinbares Verhalten;
offensichtliche Trunkenheit oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln;
Verweigerung der Sicherheitskontrolle.

Im Falle einer Zugangsverweigerung aufgrund eines dieser Gründe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

17. Sicherheit und verbotene Gegenstände



Aus Sicherheitsgründen können Besucher und Teilnehmer einer Sichtkontrolle ihrer Taschen, einer Abtastung oder anderen Kontrollmaßnahmen unterzogen werden, die gemäß den im Gastland der Veranstaltung geltenden Vorschriften zulässig sind.

Diese Kontrollen werden von befugtem Personal gemäß den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt.

Das Mitbringen verbotener Gegenstände kann zur Verweigerung des Zutritts oder zum Ausschluss führen, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt. Insbesondere sind folgende Gegenstände verboten, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt:

Waffen;
gefährliche Gegenstände;
alkoholische Getränke;
illegale Substanzen;
Feuerwerkskörper;
stumpfe oder scharfe Gegenstände;
unzulässige Behälter;
Drohnen;
nicht genehmigte professionelle Aufnahmegeräte (siehe Hausordnung der Etappe);
nicht genehmigte Transparente, Schilder oder Botschaften mit hasserfülltem, diskriminierendem, politischem, religiösem oder werbendem Charakter.

Die genaue Liste kann je nach Ort, Gastland und den Anforderungen des lokalen Partners variieren.

18. Minderjährige



Der Zutritt für Minderjährige kann je nach Land, Veranstaltungsort oder Uhrzeit unterschiedlich geregelt sein.

Sofern für eine Etappe keine besonderen Bestimmungen angekündigt wurden:

Minderjährige unterliegen der alleinigen Verantwortung ihres gesetzlichen Vertreters oder der sie begleitenden erwachsenen Person;

SilentWorker kann eine elterliche Einwilligung, einen Ausweis oder die ständige Begleitung durch einen Erwachsenen verlangen;

Bestimmte Wettbewerbe oder Bereiche können für bestimmte Altersgruppen gesperrt sein.

Bei minderjährigen Sportlern ist die Anmeldung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und vorbehaltlich der geltenden bundesstaatlichen Vorschriften gültig.

19. Personenbezogene Daten



SilentWorker verarbeitet personenbezogene Daten, die für die Abwicklung von Bestellungen, Anmeldungen, die Zugangskontrolle, den Kundenservice, die Geschäftsbeziehung, die Sicherheit der Veranstaltung und die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. In der Datenschutzerklärung von SilentWorker wird auf die Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Änderung und Löschung unter [email protected] hingewiesen.
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Die Daten können, soweit dies unbedingt erforderlich ist, an Partner und Auftragnehmer weitergegeben werden, die an folgenden Aufgaben beteiligt sind:

der Kartenverkauf;
die Zahlung;
die Zugangskontrolle;
der Sportverband;
Logistik;
Sicherheit;
die Versicherung;
Kommunikation;
oder die lokale Leitung der betreffenden Etappe.

Findet die Veranstaltung außerhalb Frankreichs statt, können bestimmte Daten an Partner im Gastland weitergegeben werden, sofern die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Jede betroffene Person verfügt über die Rechte, die in den geltenden Datenschutzbestimmungen vorgesehen sind.

20. Recht am eigenen Bild



Durch die Teilnahme an oder das Besuchen einer Veranstaltung der Rennserie erklärt sich jeder Teilnehmer, Zuschauer, Referent oder Begleitperson damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Fotos, Videos, Tonaufnahmen sowie Live- oder Aufzeichnungsübertragungen gemacht werden können.

Sofern kein berechtigter Widerspruch aus schwerwiegenden Gründen vorliegt, der rechtlich zulässig ist, gestattet die betroffene Person SilentWorker und seinen autorisierten Partnern, ihr im Rahmen der Veranstaltung aufgenommenes Bild, ihre Stimme und ihre Silhouette für Zwecke der Kommunikation, Werbung, Archivierung sowie der redaktionellen oder kommerziellen Verbreitung der Rennstrecke auf allen Medien und weltweit während der gesetzlichen Schutzdauer der betreffenden Rechte zu verwenden.

Bei Minderjährigen erteilt der gesetzliche Vertreter diese Einwilligung beim Kauf oder bei der Anmeldung, vorbehaltlich etwaiger zusätzlicher Bedingungen, die vom Veranstalter verlangt werden.

21. Geistiges Eigentum



Alle Elemente im Zusammenhang mit der Rennserie SW SERIES 2026, insbesondere Namen, Logos, Bildmaterial, Identitäten der Etappen, Grafikrichtlinien, Inhalte, Videos, Fotos, Trophäen, Merchandising-Artikel, Bühnenbilder und Kommunikationsmittel, sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt und bleiben das ausschließliche Eigentum von SilentWorker oder ihren jeweiligen Rechteinhabern.

Jede unbefugte Vervielfältigung, Verwertung, Verbreitung, Vermarktung oder Nutzung ist untersagt.

22. Haftung



SilentWorker unterliegt bei der Organisation der Veranstaltung einer allgemeinen Mittelverpflichtung.

Er haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

durch Verschulden eines Dritten;
im Falle höherer Gewalt;
einer Verwaltungsentscheidung;
aufgrund eines Fehlverhaltens des Teilnehmers oder Zuschauers;
die Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften;
für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände;
aufgrund einer Transportverzögerung;
aufgrund eines Zugangsproblems, auf das er keinen Einfluss hat;
oder äußere Umstände, die die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.

Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten, seine körperliche Verfassung, seine Ausrüstung, seine persönlichen Gegenstände und – im Falle von Sportlern – für seine Eignung zur Ausübung des Wettkampfsports verantwortlich.

Bei Veranstaltungen, die gemeinsam mit lokalen Partnern organisiert werden, kann die Haftung von SilentWorker unter Berücksichtigung der tatsächlichen Rollenverteilung zwischen den Vertragspartnern und den an den einzelnen Phasen beteiligten Dienstleistern beurteilt werden.

23. Kundenservice



Bei Fragen zu einer Bestellung, einem Ticket, einer Anmeldung oder einer Veranstaltung kann sich der Käufer unter den auf der Website veröffentlichten Kontaktdaten an SilentWorker wenden:

- [email protected]

SilentWorker kann alle Informationen anfordern, die zur Identifizierung der Bestellung oder der Registrierung erforderlich sind.

24. Schlichtung und Beschwerden



Jede Reklamation ist zunächst schriftlich an SilentWorker unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse zu richten.

Kommt keine gütliche Einigung zustande, kann der Verbraucher unter den im anwendbaren Recht vorgesehenen Bedingungen eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Anspruch nehmen.

25. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht



Die vorliegenden AGB unterliegen französischem Recht, vorbehaltlich:

zwingende Vorschriften der öffentlichen Ordnung des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese für ihn günstiger sind;
sowie die im Austragungsland der Veranstaltung geltenden zwingenden Vorschriften, sofern deren Anwendung erforderlich ist.
Im Falle einer Streitigkeit bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung.

Kommt keine gütliche Einigung zustande, so werden die zuständigen Gerichte gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Verbraucherrechts und der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit, bestimmt.

26. Teilweise Unwirksamkeit



Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

27. Französische Fassung



Maßgeblich ist die französische Fassung dieser AGB. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Information. Im Falle von Widersprüchen ist die französische Fassung maßgebend, sofern keine zwingenden lokalen Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
🇨🇭 DER RAID IST BEREIT!
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